TEIL 1: ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Exklusiv-One Premium Food GmbH – Stand: Februar 2026

I. Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen. Andere oder abweichende Bedingungen des Käufers akzeptieren wir nicht, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Unsere Regeln gelten auch dann, wenn wir wissen, dass der Käufer andere Bedingungen hat, wir aber die Lieferung trotzdem ohne Widerspruch durchführen.

Alle Abmachungen zwischen Exklusiv-One und dem Käufer müssen schriftlich festgehalten werden.

Diese Bedingungen gelten nur für Geschäftskunden bzw. Unternehmen (im Sinne des § 14 BGB) und nicht für Privatpersonen.

II. Preise, Angebote und Bezahlung
Es gelten immer die Preise aus unserer aktuell gültigen Preisliste. Die Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich ab unserem Firmensitz inklusive Versandkosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ist nicht im Preis enthalten. Sie wird am Tag der Rechnungsstellung mit dem dann gültigen Steuersatz extra auf der Rechnung ausgewiesen.

Zeichnungen, Berechnungen und andere Dokumente bleiben unser Eigentum und wir behalten das Urheberrecht. Sie dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Das gilt besonders für Dokumente, auf denen „vertraulich“ steht. Eine Weitergabe ist nur erlaubt, wenn Exklusiv-One vorher schriftlich zustimmt.

Die Rechnung muss innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden – entweder per Vorkasse oder per Firmenlastschrift.

Bei Vorkasse: Die Zahlung muss direkt nach Vertragsabschluss, aber spätestens vor dem Versand der Ware erfolgen. Eine Zahlung gilt erst dann als erledigt, wenn der komplette Rechnungsbetrag auf dem Konto von Exklusiv-One eingegangen ist und wir frei über das Geld verfügen können.

Bei Firmenlastschrift: Dies ist nur möglich, wenn die Kreditwürdigkeit (Bonität) des Käufers sichergestellt ist. Wenn durch Bonitätsprüfungen, das SEPA-Lastschriftverfahren oder Rückbuchungen der Bank Kosten entstehen, dürfen wir diese dem Käufer in Rechnung stellen.

Wenn der Käufer zu spät bezahlt, darf Exklusiv-One Verzugszinsen verlangen (6 % über dem Basiszinssatz pro Jahr laut § 247 BGB).

Wir dürfen während der Gültigkeit einer Preisliste jederzeit einzelne Artikel hinzufügen oder streichen.

Der Käufer darf Beträge nur dann verrechnen (Aufrechnungsrecht), wenn seine Gegenforderungen rechtlich bestätigt, unumstritten oder von Exklusiv-One schriftlich anerkannt sind. Geld darf der Käufer nur zurückbehalten (Zurückbehaltungsrecht), wenn es um genau denselben Vertrag geht.

III. Transportrisiko und Verpackung
Wenn nichts anderes vereinbart ist und wir kostenlos liefern, geht das Risiko auf den Käufer über, sobald die Ware an seiner Laderampe ankommt. Wenn der Käufer oder eine von ihm beauftragte Spedition die Ware selbst abholt, geht das Risiko auf den Käufer über, sobald die Ware die Laderampe unseres Lagers verlässt.

Transportverpackungen und andere Verpackungen nehmen wir laut Verpackungsverordnung nicht zurück. Der Käufer muss die Verpackungen auf eigene Kosten entsorgen.

Der Käufer muss uns die Transportpaletten in gleicher Qualität, Menge und Marke zurückgeben (tauschen). Wenn er das nicht tut, stellen wir ihm die fehlenden Paletten zum aktuellen Preis laut unserer Preisliste in Rechnung. Für diese Paletten-Rechnung gelten die gleichen Zahlungsregeln wie für die Lieferung der Ware.

IV. Mängel und Haftung
Der Käufer muss die gelieferte Ware sofort prüfen und uns Fehler direkt melden (laut § 377, 378 HGB). Nur dann hat er Anspruch auf Gewährleistung.

Wenn die Ware fehlerhaft ist und Exklusiv-One dafür verantwortlich ist, dürfen wir entscheiden, ob wir den Fehler beheben (Reparatur) oder Ersatz liefern. Bei einer Reparatur übernehmen wir die Kosten maximal bis zur Höhe des Kaufpreises. Die Ware darf nur mit unserer ausdrücklichen Erlaubnis an uns zurückgeschickt werden.

Wenn wir die Reparatur oder Ersatzlieferung ablehnen, wir dafür unzumutbar lange brauchen oder es aus anderen Gründen nicht klappt, kann der Käufer wählen: Er kann vom Vertrag zurücktreten oder einen Preisnachlass (Minderung) verlangen.

Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen – egal aus welchem rechtlichen Grund. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind (zum Beispiel haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder andere finanzielle Verluste des Käufers).

Diese Haftungsgrenze gilt nicht bei Absicht (Vorsatz), grober Unachtsamkeit, bei einer von uns gegebenen Garantie, bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder wenn das Produkthaftungsgesetz zwingend gilt. Sie gilt auch nicht, wenn wir ganz wichtige Vertragspflichten verletzen (dann ist die Haftung aber auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt).

Wenn Exklusiv-One oder unsere Helfer nur leicht unachtsam gehandelt haben, haften wir ebenfalls nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden.

Wo unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch persönlich für alle unsere Mitarbeiter, Angestellten und Helfer.

Nur weil das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) abgelaufen ist, sind wir nicht verpflichtet, die Ware zurückzunehmen.

V. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer alle Rechnungen (auch zukünftige) und Nebenkosten aus unserer Geschäftsbeziehung komplett bezahlt hat.

Der Käufer darf die (noch nicht bezahlte) Ware in seinem normalen Geschäftsbetrieb weiterverkaufen. Das Geld, das er dadurch von seinen Kunden bekommt, tritt er aber schon jetzt an uns ab (in Höhe des Rechnungsbetrags inkl. MwSt.). Der Käufer darf das Geld weiterhin selbst von seinen Kunden eintreiben, muss es aber für uns getrennt aufbewahren. Wenn er nicht mehr zahlen kann oder seine Pflichten verletzt, dürfen wir diese Erlaubnis widerrufen.

Wir behalten uns das Recht vor, das Geld selbst bei den Kunden des Käufers einzutreiben. Das machen wir aber nur, wenn der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten steckt, nicht zahlt, ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder er seine Zahlungen einstellt. In so einem Fall muss der Käufer uns alle nötigen Informationen und Dokumente geben, damit wir das Geld einfordern können, und er muss seine Kunden darüber informieren.

Wenn der Käufer sich nicht an den Vertrag hält (z. B. nicht bezahlt), dürfen wir die Ware zurückholen. Das Zurückholen bedeutet nicht automatisch, dass wir den Vertrag kündigen (außer wir schreiben das ausdrücklich). Wenn wir die Ware pfänden, gilt das aber als Kündigung. Wir können die zurückgeholte Ware verkaufen und den Erlös (abzüglich der Verkaufskosten) mit den Schulden des Käufers verrechnen.

Der Käufer muss gut auf unsere Ware aufpassen. Er muss sie auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser und Diebstahl versichern (zum Neuwert).

Wenn Dritte (z. B. ein Gerichtsvollzieher) auf die Ware zugreifen wollen, muss der Käufer uns sofort schriftlich Bescheid geben, damit wir rechtlich dagegen vorgehen können (§ 771 ZPO). Wenn der Dritte unsere Anwalts- und Gerichtskosten dafür nicht zahlen kann, muss der Käufer für diesen finanziellen Schaden aufkommen.

Wenn der Wert der Sicherheiten, die wir haben, unsere offenen Forderungen um mehr als 20% übersteigt, geben wir auf Wunsch des Käufers einen Teil der Sicherheiten frei. Welche Sicherheiten wir freigeben, dürfen wir selbst entscheiden.

VI. Verpackung
Der Käufer verspricht, das gekaufte Produkt nur in der Originalverpackung weiterzuverkaufen oder anzubieten.

Ohne unsere schriftliche Erlaubnis darf der Käufer das Produkt nicht umpacken, nicht zusammen mit Produkten anderer Firmen oder einfach ohne die Originalverpackung verkaufen. Händler (Wiederverkäufer) müssen dafür sorgen, dass sich auch ihre Kunden an diese Regeln halten.

Der Käufer muss die Transportverpackung nach den Regeln der Verpackungsverordnung auf eigene Kosten richtig entsorgen.

VII. Datenschutz
Wir sammeln, nutzen und speichern persönliche Daten nur so, wie es das Bundesdatenschutzgesetz vorschreibt.

Wenn der Käufer uns Daten gibt, stimmt er zu, dass wir diese Daten im Rahmen dieses Gesetzes speichern und nutzen dürfen.

VIII. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, ist das Gericht an unserem Firmensitz zuständig. Wir dürfen den Käufer aber auch an seinem Wohnort verklagen.

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist der Ort, an dem die Leistung erbracht werden muss (Erfüllungsort), unser Firmensitz.

Sollte eine einzelne Regel in diesen Bedingungen ungültig sein, bleiben alle anderen Regeln trotzdem gültig. Beide Seiten versprechen dann, die ungültige Regel durch eine neue, erlaubte Regel zu ersetzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommt.

Dieser Vertrag und alle rechtlichen Beziehungen zwischen uns und dem Käufer richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

TEIL 2: ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN
Exklusiv-One Premium Food GmbH – Stand: Februar 2026

I. Geltungsbereich
Alle unsere Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen (auch in der Zukunft) richten sich ausschließlich nach diesen Bedingungen. Andere Regeln akzeptieren wir nicht, es sei denn, wir haben ihnen vorher ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

Diese Regeln gelten für Geschäftskunden in Deutschland (Unternehmer), für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Sie gelten nicht für Privatpersonen (Verbraucher).

Unsere Regeln gelten auch dann, wenn wir wissen, dass der Kunde andere Bedingungen hat, wir unsere Leistung aber trotzdem ohne Widerspruch erbringen.

II. Vertragsinhalt und Vertragsabschluss
Informationen auf unserer Webseite oder in Katalogen, Broschüren usw. gehören nur dann zum Vertrag, wenn im Vertrag ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

Für den genauen Inhalt des Vertrages und den Umfang der Leistung gilt nur unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Zusätzliche Absprachen, mündliche Zusagen von Mitarbeitern oder spätere Änderungen brauchen unsere schriftliche Bestätigung (z.B. per E-Mail oder Fax reicht aus).

III. Leistungsbeschreibungen und Angebotsunterlagen
Die Beschreibungen unserer Leistungen auf der Webseite oder in anderen Unterlagen sind keine feste Garantie für eine bestimmte Qualität.

Wir behalten alle Rechte (Eigentum und Urheberrecht) an unseren Angebotsunterlagen, Bildern und Kostenberechnungen. Wenn unser Angebot nicht angenommen wird, müssen diese Unterlagen auf unser Verlangen sofort zurückgegeben werden.

IV. Liefer- und Leistungszeit, Annahmeverzug
Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur bindend, wenn wir sie schriftlich zugesagt haben.

Bei „höherer Gewalt“ (z. B. Naturkatastrophen) oder unvorhersehbaren Hindernissen, die wir nicht verschuldet haben (auch wenn sie bei unseren Zulieferern passieren), verlängern sich die Fristen entsprechend. Wir sagen dem Kunden so schnell wie möglich Bescheid. Wenn das Hindernis länger als drei Monate dauert oder absehbar ist, dass es so lange dauern wird, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten.

Wenn wir uns aus leichter Unachtsamkeit verspäten, ist der Schadensersatz für die Verspätung pro Woche auf 0,75% des Leistungswerts begrenzt (insgesamt maximal 5%). Wenn der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt, ist dies auf 15% begrenzt. Diese Grenzen gelten nicht bei grober Unachtsamkeit, bei Verletzungen von Leben oder Gesundheit oder wenn ein absolut fester Termin vereinbart war.

V. Preise
Wenn nichts anderes ausgemacht ist, sind unsere Preise in Euro angegeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer und Versandkosten kommen bei der Rechnungsstellung noch dazu.

Wir behalten unsere Rechte an Zeichnungen, Berechnungen und Dokumenten. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dokumente mit dem Hinweis „vertraulich“ dürfen nur mit unserer schriftlichen Erlaubnis weitergegeben werden.

VI. Zahlungsbedingungen und Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
Wenn nichts anderes vereinbart ist, müssen unsere Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge bezahlt werden. Die Zahlung ist erledigt, sobald das Geld auf unserem Konto ist.

Schecks nehmen wir nur nach besonderer Absprache an; sie gelten erst als Zahlung, wenn das Geld sicher verbucht ist. Bankgebühren muss der Kunde sofort (inkl. MwSt.) bezahlen.

Der Kunde darf Geld nur einbehalten oder verrechnen, wenn seine Gegenforderungen unumstritten, rechtlich bestätigt oder von uns anerkannt sind.

Wenn der Kunde zu spät zahlt, berechnen wir Verzugszinsen (6 % über dem Basiszinssatz laut § 247 BGB). Im Geschäftskundenbereich können wir auch 5 % über dem Basiszinssatz verlangen. Höhere oder niedrigere Schäden können von beiden Seiten bewiesen werden.

Wenn wir nach Vertragsabschluss merken, dass der Kunde Zahlungsprobleme hat und unser Geld in Gefahr ist, können wir unsere Leistung verweigern, bis bezahlt oder eine Sicherheit hinterlegt wird. Setzen wir eine Frist und diese verstreicht ohne Zahlung, können wir den Vertrag kündigen.

VII. Bedingungen für Beratungsleistungen
Der Kunde muss uns bei Beratungs- und Unterstützungsleistungen gut helfen und mitarbeiten.

Der Kunde bucht unsere Leistungen auf der Basis von „Dienstleistungstagen“ (Tagessätzen).

VIII. Preise, Zahlungsverzug und Annahmeverzug bei Dienstleistungen
Wenn nicht anders vereinbart, rechnen wir nach Dienstleistungstagen ab (Tagessatz plus Nebenkosten wie Reise, Übernachtung, Verpflegung) nach unserer aktuellen Preisliste. Ein Dienstleistungstag entspricht 8 Stunden. Arbeiten beim Kunden vor Ort werden als halbe oder ganze Tage abgerechnet. Alles über 8 Stunden wird extra berechnet. Wartezeiten gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden zur Hälfte des Stundensatzes berechnet. Kosten für Hotel, Flug, Taxi, Bus/Bahn oder Parken werden 1:1 weitergegeben. Für Autofahrten berechnen wir 0,70 € pro Kilometer, bei Zugfahrten den Preis für die 2. Klasse.

Dienstleistungstage und Nebenkosten werden monatlich abgerechnet. Wenn 10 oder weniger Tage gebucht werden, stellen wir das im Voraus in Rechnung.

Wenn der Kunde nicht zahlt, gelten die gleichen Zinsregeln wie oben.

Wenn der Kunde die Dienstleistung nicht annimmt und eine von uns gesetzte Nachfrist abläuft, können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. Bei entgangenem Gewinn können wir pauschal 50% des Preises fordern, ohne es genau beweisen zu müssen (Ausnahmen bei Nachweis höherer/niedrigerer Schäden bleiben bestehen).

IX. Haftungsbeschränkung
Wir haften unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz und wenn wir es selbst verschulden, dass eine Leistung unmöglich wird. Wir haften auch bei Absicht (Vorsatz), grober Unachtsamkeit, bei einer Garantie oder wenn durch unsere Schuld Leben, Körper oder Gesundheit verletzt werden.

Bei nur leichter Unachtsamkeit und der Verletzung wichtiger Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansonsten haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder andere financiale Verluste des Kunden.

Wenn der Kunde seine Daten nicht gesichert hat und wir durch leichte Unachtsamkeit Daten verlieren, haften wir nur für die Kosten der Wiederherstellung aus vorhandenen Backups.

Diese Haftungsgrenzen gelten auch persönlich für unsere Mitarbeiter und Helfer.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

X. Subunternehmer und Helfer
Wir dürfen andere qualifizierte Firmen (Subunternehmer) beauftragen, um die Leistung zu erbringen.

Wir dürfen auch eigene Helfer einsetzen. Wir wählen diese sorgfältig aus und nennen sie bei der Beauftragung.

Der Kunde kann uns auch sein eigenes Hilfspersonal zur Verfügung stellen. Wir sind der Chef für unsere Helfer; der Kunde bleibt der Chef für sein Personal. Der Kunde kann nicht verlangen, dass wir bestimmte Personen einsetzen. Wenn jemand länger als 4 Wochen ausfällt, sorgen wir für gleichwertigen Ersatz. Pausen planen wir frühzeitig und sorgen für eine gute Übergabe.

XI. Geheimhaltung
Beide Seiten versprechen, alle Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Dokumente geheim zu halten – auch dann noch, wenn der Vertrag schon beendet ist.

Der Kunde darf gelieferte Sachen nur Mitarbeitern und Dritten zeigen, die sie für ihre Arbeit wirklich brauchen.

Kundendaten werden nach den Datenschutzregeln verarbeitet. Nach erfolgreicher Arbeit dürfen wir den Kunden als Referenz nennen.

XII. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sollte es zum Streit kommen, ist das Gericht an unserem Firmensitz zuständig. Wir können den Kunden aber auch an seinem Wohnort verklagen.

Für diese Bedingungen und die ganze rechtliche Beziehung zwischen uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.